Im Stiftungsvertrag vom 7. August 1937 wurde der Zweck der Stiftung wie folgt umschrieben:


"Die Stadt Zürich und die Tonhalle-Gesellschaft in Zürich errichten gemeinschaftlich eine Stiftung, die den Namen trägt: Kongresshaus-Stiftung Zürich.

Zweck der Stiftung ist die Erstellung und der Betrieb eines Tonhalle- und Kongressgebäudes am Alpenquai (heute General Guisan-Quai).

Die Tonhalle-Gesellschaft in Zürich widmet der Stiftung ihre Liegenschaft samt darauf stehendem Gebäude. Die Stadt Zürich widmet der Stiftung einen Betrag von CHF 2 300 000.

Der Tonhalle-Gesellschaft stehen zur Erfüllung ihrer Aufgabe, das musikalische Leben von Zürich zu pflegen und insbesondere ein Orchester zu unterhalten, die für den Musikbetrieb bestimmten Räume (an einer bestimmten Anzahl Tagen bzw. Abenden) zur unentgeltlichen freien Verfügung zu."

Seit 1984 wird das Kongresshaus inkl. Tonhalle-Gebäudeteil durch die Betriebsgesellschaft Kongresshaus Zürich AG gemietet und betrieben www.kongresshaus.ch.

Am 30. November 2004 haben die Stiftung und die Mieterin das Mietverhältnis um weitere zehn Jahre verlängert. Im Mietvertrag hat sich die Betriebsgesellschaft dazu verpflichtet, die der Tonhalle-Gesellschaft zustehenden Benützungsrechte zu wahren.